Für welche Gebäude wird der Energiepass erforderlich?
Der (bedarfsbezogene) Energiepass wird verpflichtend (im Falle des Verkaufs, der Verpachtung oder der Neuvermietung) für:
- Gebäude (in privater Nutzung), die vor 1965 gebaut wurden, ab dem 01.01.2008
- Gebäude (in privater Nutzung), die zwischen 1965 und 1977 gebaut wurden, ab dem 01.07.2008
- Nichtwohngebäude, die gewerblich genutzt werden (Büro, Läden, Werkstätten, Gebäude der öffentlichen Hand), ab dem 01.01.2009
schließen |
drucken |