Wer darf den Energiepass ausstellen?
Den Energiepass ausstellen dürfen z. B.:
- Geprüfte Gebäude-Energieberater im Handwerk
- Energiefachberater im Baustoffhandel
- Energieberater der Verbraucherzentralen
- Architekten und andere Berufsgruppen, die sich zum geprüften Energieberater haben fortbilden lassen
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