Welche Steuervorteile kann ich geltend machen?
1. Steuerliche Anrechenbarkeit von Handwerkerrechnungen
Erfolgt die energetische Sanierung in einem vermieteten Wohngebäude,
so können die Arbeits- und Materialkosten in unbegrenzter Höhe steuerlich als Werbungskosten
oder als Betriebsausgaben bei der Ermittlung der steuerlichen Einkünfte berücksichtigt werden.
Bei Sanierungen im selbst genutzten Einfamilienhaus, in der selbst genutzten Eigentums- oder Mietwohnung
werden handwerkliche Arbeitsleistungen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro mit einer Steuerermäßigung von 20 % unterstützt.
Dies gilt aber nur dann, wenn nicht gleichzeitig ein Zuschuss aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm in Anspruch genommen wurde
Zwei wichtige Dinge sind zu beachten, um die Kosten steuerlich geltend machen zu können:
- Die Rechnung muss belegt sein: durch die Rechnung selbst und durch den Bankbeleg (Kontoauszug). Ein einfacher Vermerk: „Bar bezahlt” reicht nicht!
- Arbeitsleistung und Materialkosten müssen getrennt ausgewiesen sein. Denn nur die Arbeitskosten können geltend gemacht werden.
2. Ökozulage
Neben den verschiedenen direkten finanziellen Förderungen gibt es für Bauherren auch steuerliche Anreize,
in die Wärmedämmung eines Gebäudes zu investieren.
Die so genannte Ökozulage im Rahmen des Eigenheim-
zulagengesetzes wird beispielsweise immer dann gewährt,
wenn der Heizenergieverbrauch bei weniger als 60 kWh
je m2 Gebäudenutzfläche liegt.
Voraussetzung sind jedoch die Eigennutzung des Gebäudes und ein bestimmtes jährliches maximales Einkommen.
Handelt es sich bei dem energetisch sanierten Gebäude um ein nicht selbst genutztes, sondern vermietetes Objekt,
so kann der Vermieter die Kosten für die Dämmmaßnahmen als Werbungskosten (sog. Erhaltungsaufwand) über die gesetzlich vorgegebene Dauer steuerlich abschreiben.
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